Verschärfung der Verkehrsstrafen in Österreich seit dem 1. März 2024

Ab dem 1. März verhängt Österreich strengere Sanktionen gegen Geschwindigkeitsübertretungen, die nun auch die Möglichkeit der Fahrzeugbeschlagnahmung umfassen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Bewusstsein für die Gefahren von überhöhter Geschwindigkeit zu schärfen und die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Der Automobilclub ADAC macht darauf aufmerksam, dass sich diese Regelungen auch auf Fahrer aus Deutschland erstrecken, die auf österreichischen Straßen unterwegs sind.

Bei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 60 km/h in geschlossenen Ortschaften oder um mehr als 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften kann das Fahrzeug der betreffenden Person vorübergehend, für bis zu 14 Tage, beschlagnahmt werden. Sollte die Geschwindigkeitsübertretung 80 km/h innerhalb von Ortschaften oder 90 km/h außerhalb übersteigen, sieht das Gesetz sogar die dauerhafte Einziehung und anschließende Versteigerung des Fahrzeugs vor. Falls der Fahrer nicht der Eigentümer des Fahrzeugs ist, ist lediglich eine temporäre Beschlagnahmung möglich.

Diese Initiative folgt auf eine signifikante Anhebung der Geldstrafen für Geschwindigkeitsverstöße im Jahr 2021. Fahrer, die die Geschwindigkeitsbegrenzung um 30 km/h überschreiten, werden mit einem Mindestbußgeld von 150 Euro belegt. In schwerwiegenden Fällen oder bei wiederholten Verstößen kann das Bußgeld auf bis zu 7500 Euro ansteigen. Der ADAC empfiehlt dringend, die Geldstrafen unverzüglich zu begleichen, da österreichische Bußgelder auch in Deutschland vollstreckbar sind.

Obwohl Geldstrafen in Deutschland vollstreckt werden können, bleibt ein Fahrverbot auf das Land beschränkt, in dem es ausgesprochen wurde. In Österreich kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerhalb und mehr als 50 km/h außerhalb von Ortschaften der Führerschein für die Dauer eines Monats entzogen werden.

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